mfk
Anzündhilfe
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Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken, mit dem Modellraketenbau zu beginnen. Hierzu habe ich eine Frage:
Ich habe einen §27 Schein für NC- und Schwarzpulver (Sportschütze).
Brauche ich für die Modellraketen noch mal einen Lehrgang oder kann ich meine Erlaubnis diesbezüglich einfach erweitern lassen?
Danke im Voraus!
mfg
Michael
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Tom
Grand Master of Rocketry
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Guten Morgen Michael,
Du brauchst einen speziellen Lehrgang für Raketen wenn Du mit mehr als 20 gr Treibmittel starten möchtest. In der Umgangssprache T2 Schein genannt, ist der lehrgang nicht nur für T2 sondern nach §27 SprengG, was T2 beinhaltet. Nach dem Lehr gang wird dann eine schriftliche und praktische Prüfung vor der Behörde ablegt.
Aus unserem Glossar:
Die Klasse T2 beinhaltet alle anderen zugelassenen Raketenantriebe und Starttechniken.
Das wären Bündelung - Siehe auch: Cluster, Stufenraketen, Umgang mit Explosivstoffen (das ist z.B. Schwarzpulver - Siehe auch: Schwarzpulver,welches man als Ausstoßladung oder Zündhilfe verwendet) und natürlich Raketenantriebe mit mehr als 20 Gramm Treibstoffgewicht.
Dazu ist eine Erlaubnis nach § 27 SprengG notwendig, welche auch ugs. T2 Schein genannt wird. Diese kann man unter folgenden Vorraussetzungen erlangen/beantragen: - min. Alter von 21 jahren (in Ausnahmefällen auch 18 Jahre) - körperliche und geistige Eignung - Vorlegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Fachkundelehrgang - Nachweis eines Bedürfnisses (z.B. Vereinsmitgliedschaft, nachweisliche Teilnahme an sportlichen Wettbewerben, etc.)
Sind diese Kriterien erfüllt, beantragt man die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde.
Gruß Tom
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FabianH
Grand Master of Rocketry
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Zum anderen kannst du wie Tom schon sagt alle zugelassenen Treibsätze bis 20gr. fliegen. Du wirst, wie jeder von uns, erstmal in dem Bereich deine Erfahrungen sammeln. Wen du dann mit der Materie vertraut bist, kanst du z.B. auf einem Flugtag einen größeren Motor oder gebündelte Motoren unter aufsicht eines T2-Schein-inhabers fliegen.
Willkomen im Raketenmodellbau, du wirst noch viel Spaß an diesem Hobby haben,
MfG Fabian
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Christian S.
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... oder um es anders auszudrücken: Die §27-Erlaubnis für Sportschützen gestattet zwar den Besitz und die Lagerung von Schwarzpulver und NC sowie deren Verwendung für Vorderlader- und Wiederladerwaffen, nicht jedoch für den Flug von Modellraketen. Dafür sowie für den Besitz, die Lagerung und die Verwendung von Raketenantrieben und -motoren mit mehr als 20g Treibmittel sowie für mehrstufige Raketen und die Bündelung von Motoren ist ein weiterer Eintrag erforderlich.
Gilt genauso auch umgekehrt: Wir dürfen unser Bummbummzeugs auch nicht für Waffen verwenden.
Und es macht letztlich auch Sinn, denn die Anwendungen und auch Gefahrenmomente sind letztlich sehr unterschiedlich.
Gruß Christian
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit...
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