Andreas B.
Grand Master of Rocketry
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Ich habe mal eine Frage in die Runde, welche mir bisher noch keiner so wirklich richtig schlüssig beantworten konnte. Wie ist das eigendlich wenn man auf einem Flugtag im In-oder Ausland von einem ausländischen Händler aus der EU oder nicht EU Zone BAM zugelassene Estes, CTI oder AT Motoren kauft, welche nicht gleich auf dem Flugtag verbraucht werden. Soll, muß, kann oder darf dieser Händler überhaupt Eintagungen in unseren nur in DL gültigen T2-Schein tätigen???
Gruss Andreas
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Tom
Grand Master of Rocketry
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Zitat: Original geschrieben von Andreas Block
...BAM zugelassene Estes, CTI oder AT Motoren kauft...
Gruss Andreas
Hallo Andreas, wo ist das Problem ? Gruß Tom
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Neil
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Hi,
ich habe mir auch schon zu dem Thema Gedanken gemacht. Da ja in deinem Schein nur ein Eintrag rein kommt, aber nie ein Austrag bei Verwendung oder Abgabe an einem anderen, ist das ganze eigentlich nicht verfolgbar. Will sagen, das Wenn du ein Motor in deinem Schein drin stehen hast und den gibst du mir und trägst den in meinem Schein ein, so exestieren jetzt in den Scheinen plötzlich zwei Motoren. In Wirklichkeit nur einer. Da man bei dem Eintrag auch keine angabe der Herkunft machen kann, z.B. eine andere Scheinr., so ist das einfach nicht schlüssig zu verfolgen. Somit sehe ich da auch kein Problem. Wichtig ist nur, das du nicht mehr Motoren real lagerst als du da im Schein stehen hast. Das wäre nachweisbar, das andere nicht. Im übrigen können auch Personen die nicht aus Deutschland sind einen "T2-Schein" beantragen und bekommen.
Wie muss eigentlich der Eintrag aussehen? Reicht einfach die Herstellercodierung anzugeben?
Gruß
Neil
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RalfB
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Hi Neil,
auf einigen Packungen steht die Losnummer und das Produktionsdatum. Ein Eintrag ist dann bestimmt die richte Vorgehensweise wenn man das Reload nicht sofort verbraucht. Aber darf man die Treibsätze so einfach verbringen? Vor allem über die Grenzen der EU?
Gruß Ralf
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Rolli
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Eigentlich sucht doch Andreas nur auf diese konkrete Frage eine Antwort. Zitat: Soll, muß, kann oder darf dieser Händler überhaupt Eintagungen in unseren nur in DL gültigen T2-Schein tätigen???
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Neil
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Hi,
ich würde sagen ja solange sich das ganze in der EU abspielt. Wenn du also bei Caveman oder Rebel einen Motor kaufst, so kann er dir den eintragen.
Gruß
Neil
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MikeHB
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Ich bin heute Nachmittag zwecks Verlängerung meines Scheines beim GAA in Bremen, ich kann ja mal nachfragen wie der das sieht.
VG Michael
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Andreas B.
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Zitat: Original geschrieben von Neil
ich würde sagen ja solange sich das ganze in der EU abspielt...
Und wie wäre das z.B. mit einem AT G64 Reload welchen ich mir in einem nicht EU Land (z.B. Schweiz) von einem nicht EU-Händler, auf einem dortigen Flugtag kaufe? Vorraussetzung natürlich ich führe diesen Motor dann ganz legal verzollt in DL ein. Klar, alle haben da schon mal irgendwo irgendwas gehört aber keiner weiß wie es wirklich richtig ist! Naja und da es in DL ja leider keinen Händler mehr für Estes, AT und CTI-Motoren gibt ist doch diese Frage nicht so abwegig!? Die ausländischen Händler sind bei dieser Problematik erst recht überfragt, zumal sie mit unserer T2-Schein "Binnenreglung" ja garnichts anfangen können... Gruss Andreas
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MikeHB
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So, ich hoffe ich kann ein wenig Licht ins Dunkel bringen, ich habe den netten Herrn* vom GAA Bremen dazu gefragt. Alle Angaben sind ohne Anspruch auf Rechtsicherheit! Grundvoraussetzung: Der Treibsatz/Reload ist bei uns von der BAM zugelassen. Dann gilt: 1.) Der Händler muss selbst in Besitz einer in seinem Heimatland gültigen Erlaubnis sein, soweit erforderlich.** 2.) Jeder Treibsatz, der bei uns eintragungspflichtig ist, sollte auch eingetragen werden. Wenn man sich nicht sicher ist sollte man lieber einmal mehr einen Treibsatz/Reload eintragen, als einmal zu wenig! Was noch zu beachten ist: Der Ausländische Händler benötigt eine Verbringungsgenehmigung für der Transport durch unser schönes Land. Selbes gilt (natürlich?), wenn einer von uns (Scheininhaber) einen Treibsatz/Reload im Ausland kauft und nach D-Land einführen will. (Ich muss gestehen diesen Punkt fand ich nicht einleuchtend, wenn ich von Bremen zur Roten Jahne fahre brauche ich ja auch keine Verbringungsgenehmigung...) So, ich hoffe das hilft etwas. Viele Grüße, Michael *Gar kein Vergleich zu seinem Vorgänger, das krasse Gegenteil: nett, interessiert und aufgeschlossen! ** In den Niederlanden gilt zum Beispiel eine 125 gr. Grenze, wenn ich mich nicht irre, erst ab da benötigt der niederländische Verkäufer eine wie auch immer geartete, niederländische Erlaubnis.
Geändert von MikeHB am 16. März 2009 um 21:53
"Clustern? Find' ich Clusse!" (Von mir)
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morning
Raketenbauer
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Verbringungsgenehmigung ist leider Pflicht für das Verbringen über EU-Grenzen hinweg, innerhalb der BRD natürlich nicht. Leider gibt's bei den Genehmigungen nicht viel Spielraum à la "ich beantrage eine Genehmigung für 1 Jahr und kann nach Holland und zurück fahren wie ich will"... Bei den Anträgen sind Sachen anzugeben wie Absender, Empfänger, Beschreibung der Stoffe (Art/Menge), Abgangsort, Bestimmungsort, Ab- und Ankunftszeiten, beteiligte Mitgliedsstaaten, Ein- und Ausgangsstellen an den Grenzen und die Genehmigungen von jedem betroffenen Land... Man braucht also einige Vorlaufzeit um legal Motoren einzuführen, spontaner Kurztripp wird nicht funktionieren. Da ist es sehr viel angenehmer zu warten bis entsprechende Händler auf 'nem Flugtag vor Ort sind...
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