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Guido
Raketenbauer Registriert seit: Jun 2001 Wohnort: Köln Verein: DGLR e.V. - RAMOG e.V. - LSC Bayer Leverkusen e.V. Beiträge: 104 Status: Offline |
Beitrag 11166
, MUSS oder KANN??
[13. März 2002 um 15:24]
Jetzt mal eine ganz nette Frage:
Wenn man seine Fachkunde Prüfung bestanden hat und mit dem Zeugnis zum Gewerbeaufsichtsamt geht und ein Bedürfnis nachweist (RAMOG-Mitgliedschaft) und schon vorher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte... ... MUSS dann das Gwerbeamt den Schein ausstellen ... ... oder KANN es? Kann es vorkommen, dass man trotzdem keinen Schein bekommt?? Warum? Gibt es schon solche Fälle die bekannt sind? Doppler-Effekt - The tendency of stupid ideas to seem smarter when they come at you rapidly. |
Hendrik
Senior Pyronaut
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Beitrag 11168
[13. März 2002 um 15:40]
Guido,
ein Fall absoluter Ablehnung ist mir nicht bekannt! Wenn Du die Fachkunde und ein Bedürfnis hast, Deine Unbedenklichkeit steht (die Gültigkeit der Bescheinigung verfällt nach einem Jahr) und Dein Führungszeugnis nichts schwerwiegendes aufweist, müßte es eigentlich klappen. Viele Grüße, Hendrik SOL-2 Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise. Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher http://solaris.raketenmodellbau.org Solaris-RMBder Verein fürs Forum. |
Guido
Raketenbauer Registriert seit: Jun 2001 Wohnort: Köln Verein: DGLR e.V. - RAMOG e.V. - LSC Bayer Leverkusen e.V. Beiträge: 104 Status: Offline |
Beitrag 11170
[13. März 2002 um 15:56]
Ich kann nur hoffen, dass das mit der Unbedenklichkeit noch klappt!!!
Ich habe am selben Tag, als die Unterlagen von Herrn Gründler kamen mit allen Ämtern telefoniert und nach etwa 2 Stunden war ich beim richtigen Sachbearbieter. Dazu folgende Anekdote, welche ich hier unbedingt erzählen muss: Dabei ist es mir passiert das ich im "dasoertliche.de" nach dem "Bezirksamt" gesucht habe und ein "Bezirksamt Lindenthal" erhielt. Ich rief an ..... folgender Dialog entspann sich: Eine Dame: "Guten Tag, hier ist das Bezirksamt Lindenthal" Guido: "Guten Tag. Ich habe eine Frage - ich weiss nicht ob ich bei Ihnen richtig bin" Dame: "Kein Problem" Guido: "Ich benötige eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung ...." Dame (SCHREIT): "DIE BEKOMMEN SIE JA WOHL NICHT BEI DER KIRCHE!!!!!" Guido "... hhhhhmmmmmmpfffffffffffffff" Auflösung: Das war das Bezirksamt der evangelischen Kirche ... woher sollte ich das wissen ..... Wie auch immer, nach zwei Stunden hat der Sachberabeiter der tatsächlich zuständig ist versprochen, er werde mir per Post einen fragebogen schicken, welchen ich ausgefüllt zurückschicken solle und dann würde über die Unbedenklichkeitsbescheinigung entschieden ... Doppler-Effekt - The tendency of stupid ideas to seem smarter when they come at you rapidly. |
Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Berlin Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA) Beiträge: 2398 Status: Offline |
Beitrag 11172
[13. März 2002 um 17:15]
Zitat: ...wenn er sich da man nicht täuscht (und Dich gleich mit). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es nicht "eben mal schnell" auf dem Amt. Es muß vielmehr eine Anfrage an das Bundeszentralregister gestartet und deren Ergebnis abgewartet werden (4-8 Wochen, sehr selten schneller). Einen Fragebogen auszufüllen brauchte ich dazu nie - bist Du sicher, daß der Bearbeiter wirklich begriffen hat, was Du brauchst? It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r) |
oliver
SP-Schnüffler Registriert seit: Jan 2002 Wohnort: 89250 Senden Verein: SOLARIS-RMB;T2; Tripoli #09637 Beiträge: 897 Status: Offline |
Beitrag 11175
, Unbedenklichkeitsbescheinigung
[13. März 2002 um 17:35]
Stimmt. Man muß keien Fragebogenausfüllen, sonder lediglich eine Antrag (Name und Anschrift). Dann wird das ganze an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Dauert ca. 14 Tg.
Nun geht man wieder auf die zuständige Behörde, löhnt 50 € und kriegt ein Stück Papier. Früher hieß es "polizeiliches Führungszeugnis" Gruß Oliver Die kürzesten Wörter, nämlich 'ja' und 'nein' erfordern das meiste Nachdenken. - Pythagoras - Modellbau-Factory |
Stefan Wimmer
Grand Master of Rocketry
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Berlin Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA) Beiträge: 2398 Status: Offline |
Beitrag 11177
, Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung
[13. März 2002 um 17:46]
Zitat: ...falsch Oliver! Ein pol. Führungszeugnis gibt es immernoch, aber das ist "a different kind of animal", wie der Ami sagen würde und reicht bei weitem nicht für eine Erlaubnis nach §27 SprengG. Für einen Führerschein ist sie aber ausreichend It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r) |
Rainer
Grand Master of Rocketry Registriert seit: Mär 2002 Wohnort: Verein: Beiträge: 2067 Status: Offline |
Beitrag 11178
[13. März 2002 um 17:47]
HEUTE heißt das : AUSZUG AUS DEM BUNDESZENTRALREGISTER und darf nicht älter als 3 Monate sein. Braucht man auch für Jagd-und Waffenscheine.
M.f.G. Rainer |
Johannes (Axe) Haux
Poseidon Registriert seit: Okt 2000 Wohnort: D-73035 Göppingen-Jebenhausen Verein: HGV, AGM, TRA #7891 L2 z.Zt. inaktiv Beiträge: 1067 Status: Offline |
Beitrag 11191
[13. März 2002 um 20:25]
Zitat: Hi Stefan (und Guido), bei mir hat mir der Sachbearbeiter erklaert, dass ich vom Webserver des Landkereises HN das Formular runterladen soll, ausfuellen und dann zu ihm schicken. Auf dem Server hab ich den 'Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs.2 der 1. Verordung zum SprenG' gefunden und ausgefuellt. Das Formular war eindeutig 'Schuetzenlastig' - aber ausfuellbar. Morgen werde ich mal anrufen (eine Woche rum) und anfragen ob noch was fehlt oder alles OK ist. Gruss Johannes Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven aber keine freien Völker regieren können. (Johann Nepomuk Nestroy) Das Merkwürdige an der Zukunft ist wohl die Vorstellung, daß man unsere Zeit einmal die gute alte Zeit nennen wird. (Ernest Hemingway) Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. (Otto Fürst von Bismarck) |
Andreas H.
Grand Master of Rocketry
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Beitrag 11194
[13. März 2002 um 20:49]
Hi Rocketeers,
ich war notwendigerweise auch auf dem Amt, hat 10 min. gedauert. Die Dame hat mir gleich den Antrag für den "T2"-Schein rübergereicht (wird nach der Prüfung weiter ausgefüllt), habe die Angaben zur Person gemacht und darf in 2-3 Wochen auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung hoffen. Anfrage beim Zentralregister, Polizei und Einwohnermeldeamt ist erforderlich! Bin übrigens der erste mit dem Anliegen in Zusammenhang mit Raketen in unserem Landkreis. Die Dame wußte aber sehr gut bescheid (Kompliment an unser Ordnungsamt). Andreas |
Guido
Raketenbauer Registriert seit: Jun 2001 Wohnort: Köln Verein: DGLR e.V. - RAMOG e.V. - LSC Bayer Leverkusen e.V. Beiträge: 104 Status: Offline |
Beitrag 11207
[14. März 2002 um 10:44]
Mein Antrag war auch sehr Böller und Schützenlastig.
Das ist natürlich problematisch, wenn man sofort nach dem Eingang der RAMOG-Anmeldebestätigung in schriftlicher Form die Beantragung vornimmt und dann trotzdem kaum eine Chance hat, bis zum 4. April das Blatt in den Händen zu halten. Mein Polizeiliches Führungszeugnis hat nur 8 Tage gedauert. Immerhin brauchte ich das für den "Führerschein für Flugzeuge". Doppler-Effekt - The tendency of stupid ideas to seem smarter when they come at you rapidly. |