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Guido

Raketenbauer

Guido

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Beitrag 11166 , MUSS oder KANN?? [Alter Beitrag13. März 2002 um 15:24]

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Jetzt mal eine ganz nette Frage:

Wenn man seine Fachkunde Prüfung bestanden hat und mit dem Zeugnis zum Gewerbeaufsichtsamt geht

und ein Bedürfnis nachweist (RAMOG-Mitgliedschaft)

und schon vorher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte...


... MUSS dann das Gwerbeamt den Schein ausstellen ...

... oder KANN es?


Kann es vorkommen, dass man trotzdem keinen Schein bekommt??

Warum?

Gibt es schon solche Fälle die bekannt sind?

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Hendrik

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Hendrik

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Beitrag 11168 [Alter Beitrag13. März 2002 um 15:40]

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Guido,

ein Fall absoluter Ablehnung ist mir nicht bekannt!

Wenn Du die Fachkunde und ein Bedürfnis hast, Deine Unbedenklichkeit steht (die Gültigkeit der Bescheinigung verfällt nach einem Jahr) und Dein Führungszeugnis nichts schwerwiegendes aufweist, müßte es eigentlich klappen.

Viele Grüße,

Hendrik

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Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Guido

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Beitrag 11170 [Alter Beitrag13. März 2002 um 15:56]

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Ich kann nur hoffen, dass das mit der Unbedenklichkeit noch klappt!!!

Ich habe am selben Tag, als die Unterlagen von Herrn Gründler kamen mit allen Ämtern telefoniert und nach etwa 2 Stunden war ich beim richtigen Sachbearbieter.

Dazu folgende Anekdote, welche ich hier unbedingt erzählen muss:

Dabei ist es mir passiert das ich im "dasoertliche.de" nach dem "Bezirksamt" gesucht habe und ein "Bezirksamt Lindenthal" erhielt. Ich rief an ..... folgender Dialog entspann sich:

Eine Dame: "Guten Tag, hier ist das Bezirksamt Lindenthal"

Guido:
"Guten Tag. Ich habe eine Frage - ich weiss nicht ob ich bei Ihnen richtig bin"

Dame:
"Kein Problem"

Guido:
"Ich benötige eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung ...."

Dame (SCHREIT):
"DIE BEKOMMEN SIE JA WOHL NICHT BEI DER KIRCHE!!!!!"

Guido
"... hhhhhmmmmmmpfffffffffffffff"



Auflösung: Das war das Bezirksamt der evangelischen Kirche ...
woher sollte ich das wissen .....


Wie auch immer, nach zwei Stunden hat der Sachberabeiter der tatsächlich zuständig ist versprochen, er werde mir per Post einen fragebogen schicken, welchen ich ausgefüllt zurückschicken solle und dann würde über die Unbedenklichkeitsbescheinigung entschieden ...

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Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 11172 [Alter Beitrag13. März 2002 um 17:15]

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Zitat:
Original geschrieben von Guido
...Wie auch immer, nach zwei Stunden hat der Sachberabeiter der tatsächlich zuständig ist versprochen, er werde mir per Post einen fragebogen schicken, welchen ich ausgefüllt zurückschicken solle und dann würde über die Unbedenklichkeitsbescheinigung entschieden ...

...wenn er sich da man nicht täuscht (und Dich gleich mit). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es nicht "eben mal schnell" auf dem Amt. Es muß vielmehr eine Anfrage an das Bundeszentralregister gestartet und deren Ergebnis abgewartet werden (4-8 Wochen, sehr selten schneller). Einen Fragebogen auszufüllen brauchte ich dazu nie - bist Du sicher, daß der Bearbeiter wirklich begriffen hat, was Du brauchst?

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Beitrag 11175 , Unbedenklichkeitsbescheinigung [Alter Beitrag13. März 2002 um 17:35]

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Stimmt. Man muß keien Fragebogenausfüllen, sonder lediglich eine Antrag (Name und Anschrift). Dann wird das ganze an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Dauert ca. 14 Tg.

Nun geht man wieder auf die zuständige Behörde, löhnt 50 € und kriegt ein Stück Papier.

Früher hieß es "polizeiliches Führungszeugnis"

Gruß
Oliver

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Stefan Wimmer

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Beitrag 11177 , Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung [Alter Beitrag13. März 2002 um 17:46]

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Zitat:
Original geschrieben von oliver
Früher hieß es "polizeiliches Führungszeugnis"

...falsch Oliver!

Ein pol. Führungszeugnis gibt es immernoch, aber das ist "a different kind of animal", wie der Ami sagen würde und reicht bei weitem nicht für eine Erlaubnis nach §27 SprengG. Für einen Führerschein ist sie aber ausreichend smile

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Rainer

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Beitrag 11178 [Alter Beitrag13. März 2002 um 17:47]

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HEUTE heißt das : AUSZUG AUS DEM BUNDESZENTRALREGISTER wink und darf nicht älter als 3 Monate sein. Braucht man auch für Jagd-und Waffenscheine.

M.f.G.
Rainer
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Beitrag 11191 [Alter Beitrag13. März 2002 um 20:25]

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Zitat:
Original geschrieben von Stefan W
...wenn er sich da man nicht täuscht (und Dich gleich mit). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es nicht "eben mal schnell" auf dem Amt. Es muß vielmehr eine Anfrage an das Bundeszentralregister gestartet und deren Ergebnis abgewartet werden (4-8 Wochen, sehr selten schneller). Einen Fragebogen auszufüllen brauchte ich dazu nie - bist Du sicher, daß der Bearbeiter wirklich begriffen hat, was Du brauchst?



Hi Stefan (und Guido),

bei mir hat mir der Sachbearbeiter erklaert, dass ich vom Webserver des Landkereises HN das Formular runterladen soll, ausfuellen und dann zu ihm schicken.

Auf dem Server hab ich den 'Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs.2 der 1. Verordung zum SprenG' gefunden und ausgefuellt.
Das Formular war eindeutig 'Schuetzenlastig' - aber ausfuellbar.

Morgen werde ich mal anrufen (eine Woche rum) und anfragen ob noch was fehlt oder alles OK ist.

Gruss Johannes

Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven aber keine freien Völker regieren können. (Johann Nepomuk Nestroy)
Das Merkwürdige an der Zukunft ist wohl die Vorstellung, daß man unsere Zeit einmal die gute alte Zeit nennen wird. (Ernest Hemingway)
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Andreas H.

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Beitrag 11194 [Alter Beitrag13. März 2002 um 20:49]

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Hi Rocketeers,
ich war notwendigerweise auch auf dem Amt, hat 10 min. gedauert. Die Dame hat mir gleich den Antrag für den "T2"-Schein rübergereicht (wird nach der Prüfung weiter ausgefüllt), habe die Angaben zur Person gemacht und darf in 2-3 Wochen auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung hoffen.
Anfrage beim Zentralregister, Polizei und Einwohnermeldeamt ist erforderlich!
Bin übrigens der erste mit dem Anliegen in Zusammenhang mit Raketen in unserem Landkreis.
Die Dame wußte aber sehr gut bescheid (Kompliment an unser Ordnungsamt).

Andreas
Guido

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Beitrag 11207 [Alter Beitrag14. März 2002 um 10:44]

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Mein Antrag war auch sehr Böller und Schützenlastig.

Das ist natürlich problematisch, wenn man sofort nach dem Eingang der RAMOG-Anmeldebestätigung in schriftlicher Form die Beantragung vornimmt und dann trotzdem kaum eine Chance hat, bis zum 4. April das Blatt in den Händen zu halten.

Mein Polizeiliches Führungszeugnis hat nur 8 Tage gedauert. Immerhin brauchte ich das für den "Führerschein für Flugzeuge".

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