Weder noch. T1 und T2 gibts wie gesagt in Österreich nicht.
Zitat:
Mittelfeuerwerk
§5. (1) Zur Klasse III gehören pyrotechnische Gegenstände mit einem Gesamtsatzgewicht (Anfeuerungs-, Treib- und Effektsatz) von mehr als 50g bis 250g.
(2) Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse III sind nur auf Grund einer besonderen Bewilligung zulässig; diese Gegenstände dürfen nur dem Inhaber einer solchen Bewilligung überlassen werden. Als Bewilligung im Sinne dieser Bestimmung gilt auch eine Bewilligung nach §6 Abs. 2.
(3) Auf Grund einer Bewilligung nach Abs. 2 dürfen auch zulässige pyrotechnische Gegenstände der Klasse II verwendet werden.
(4) Die Bewilligung nach Abs. 2 ist auf Antrag Personen zu erteilen, die
a) das 18.Lebensjahr vollendet haben und
b) die Annahme rechtfertigen, daß sie pyrotechnische Gegenstände nicht mißbräuchlich oder leichtsinnig verwenden werden, mit solchen vorsichtig und sachgemäß umgehen und diese bis zu ihrer Verwendung sorgfältig verwahren werden, (...)
So wie ich das mitbekommen habe ist die gängiste Methode ein Lehrgang, sowie das mitwirken an 10 Mittelfeuerwerken. Damit hast du dann deine deine Bewilligung nach §5 Abs.2 SprengG.
Das bringt dir aber wie schon desöfteren gesagt im Bezug auf Raketenmotoren gar nichts, da unklar ist ob diese überhaupt als "Feuerwerk" anzusehen sind.
Geändert von Turambar am 27. Juni 2007 um 21:21